AGB

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Bauscout-Plattform für Auftraggeber

(Stand: Juni 2022)

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung für die Teilnahme von Auftraggebern von Bauleistungen wie bspw. Bauträger, Generalunternehmer und Architekturbüros in ihrer Eigenschaft als Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB („Auftraggeber“) an der unter www.bauscout.com angebotenen digitalen Plattform „Bauscout-Plattform“ der Bauscout GmbH, („Bauscout“).

    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis von Bauscout, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen haben gelten für die gesamte Vertragsbeziehung diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

  1. Diensteangebot

    1. Die Bauscout-Plattform ist eine digitale Plattform, über die Auftraggeber Angebote für einzelne oder mehrere Bau-, Werk- und Dienstleistungen („Bauleistungen“)zu Bauprojekten von Bau- und Handwerksunternehmen („Nachunternehmer“) einholen und Aufträge vergeben können („Auftrag“). Die Bauscout-Plattform wird als sog. Cloud-Dienst auf einer zentralen IT-Infrastruktur mit einer zentralen Datenbank betrieben, auf die Auftraggeber und Nachunternehmer Zugriff über das Internet erhalten.

    2. Nach Vertragsschluss gemäß dieser Nutzungsbedingungen erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, Verzeichnisse über erforderliche Teilleistungen einer im Rahmen eines Bauprojektes zu erbringenden Gesamtleistung („Leistungsverzeichnis“) in die Bauscout-Plattform einzustellen. Nachunternehmer können Leistungsverzeichnisse für ihre Gewerke um Preise und ggf. weitere Konditionen ergänzen („Preisliste“) und dem Auftraggeber die Leistungserbringung zu diesen Konditionen anbieten.

    3. Bauscout tritt auf der Plattform weder als Auftraggeber noch als Nachunternehmer auf, sondern stellt als technischer Dienstleister lediglich die Bauscout-Plattform zur Verfügung. Bauscout ist an einer vertraglichen Beziehung zwischen einem Auftraggeber und dem Nachunternehmer weder als Partei noch als Vertreter beteiligt. Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem Nachunternehmer werden zwischen diesen angebahnt, geschlossen und erfüllt.

    4. Bauscout bietet den Auftraggebern und Nachunternehmern eine Administrationsoberfläche zur Verwaltung der eigenen Leistungsverzeichnisse und Aufträge sowie zur Erstellung und Pflege von Inhalten.

 

  1. Teilnahme an der Bauscout-Plattform

    1. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf Deutschland, Österreich sowie die deutsch-sprachigen Gebiete der Schweiz.

    2. Zur Teilnahme an der Bauscout-Plattform registriert sich der Auftraggeber elektronisch über die Plattform als Nutzer. Der Auftraggeber hat die im Registrierungsprozess geforderten Zugangsdaten (Firmenname, E-Mail-Adresse, Homepage, Ansprechpartner, Telefonnummer, PLZ, Straße, Ort, Auftragsumfeld, USt.-ID Nr.) zu wählen und Angaben zu machen; Pflichtfelder sind mit einem „*“ versehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese vollständig und korrekt anzugeben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung ist die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen. Mit der Registrierung als Nutzer legt Bauscout für den Auftraggeber eine Administrationsoberfläche an und verknüpft diese mit seinem Nutzeraccount.

    3. Nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprozesses erfolgt die Freischaltung des Auftraggeber-Accounts. Der Vertragsschluss erfolgt mit Freischaltung. Ab Freischaltung ist der Auftraggeber zur Nutzung der Bauscout-Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt.

    4. Der Auftraggeber erhält einen Hauptuser-Account. Volljährige Mitarbeiter des Auftraggebers können als Subuser-Accounts unter diesem Hauptuser-Account vom Auftraggeber angelegt werden. Der Auftraggeber haftet für das Verhalten seiner Subuser wie für eigenes Verhalten.

    5. Der Auftraggeber ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und etwaige Veränderungen unverzüglich in seinem Account selbst zu korrigieren. Entstehen durch fehlerhaftete Angaben Kosten, ist der Auftraggeber verpflichtet Bauscout diese Kosten zu ersetzen.

    6. Die Registrierung eines Zweitaccounts ist nicht gestattet und berechtigt Bauscout zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15.4. Nutzer dürfen sich nicht als Auftraggeber und zugleich als Nachunternehmer registrieren. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz .

 

  1. Verantwortung für die Zugangsdaten

    1. Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Auftraggeber geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

    2. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sicher zu stellen, dass sein Zugang zur Bauscout-Plattform und zu seiner Administrationsoberfläche ausschließlich durch den Auftraggeber bzw. durch von ihm bevollmächtigte Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Bauscout unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber ist vollumfänglich für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, verantwortlich.

 

  1. Technische Voraussetzungen

Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zur vertragsgemäßen Nutzung der Bauscout-Plattform notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware, Web-Browser und Internetzugang) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Bauscout schuldet diesbezüglich keine Beratung.

 

  1. Nutzungsrecht an verfügbaren Inhalten

    1. Die auf der Bauscout-Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von Bauscout oder von sonstigen Dritten, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG.

    2. Im Rahmen des Vertrags räumt Bauscout dem Auftraggeber das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht – ohne das Recht zur Unterlizensierung – ein, die zugänglich gemachten Inhalte soweit für die Vertragsdurchführung notwendig und durch den Vertragszweck beschränkt zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt. Als Missbrauch gilt insbesondere das vollständige oder teilweise automatisierte Auslesen der Inhalte der Bauscout-Plattform oder das Kopieren und das Zugänglichmachen der Inhalte auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um eigene Inhalte des Auftraggebers.

    3. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Überschreitung der in Ziffer 6.2 dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte verpflichtet sich der Auftraggeber an Bauscout eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

  1. Einstellen von eigenen Inhalten

    1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm übermittelte Informationen, insbesondere Leistungsverzeichnisse, sämtlichen einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

    2. Der Auftraggeber versichert gegenüber Bauscout, dass er alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Bauscout-Plattform eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Bauscout-Plattform einzustellen und die nachfolgenden Nutzung- und Verwertungsrechte zu gewähren. Dies gilt insbesondere für fremde Urheber-, Marken- oder Patentrechte sowie gewerbliche und/oder wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Übrigen, keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    3. Mit der Übermittlung von Inhalten räumt der Auftraggeber Bauscout jeweils das nicht-ausschließliche, unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die übermittelten Inhalte online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht

  • zur Speicherung der Inhalte auf den Servern von Bauscout oder einem von Bauscout beauftragten Dienstleister sowie sonstigen beliebigen Speichermedien sowie deren Verbreitung und Veröffentlichung, insbesondere deren öffentliche Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf der Bauscout-Plattform),

  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und die Inhalte mit anderen Inhalten und anderen Werbemitteln zu verbinden,

  • zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten an diesen Inhalten.

  1. Die vorstehende Einräumung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung oder zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten gilt nicht hinsichtlich solcher Informationen, die durch den Auftraggeber erkennbar nicht zur allgemeinen Veröffentlichung auf der Bauscout-Plattform eingestellt wurden.

  2. Soweit Bauscout ausdrücklich die Möglichkeit anbietet, übermittelte Inhalte wieder von der Bauscout-Plattform zu entfernen, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht mit Löschung des Inhalts. Bauscout bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.

  3. Leistungen und Angebote eines Auftraggebers dürfen durch Formulierung, Inhalt, visuelle Darstellung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.

  4. Der Auftraggeber ist für die Korrektheit der von ihm übermittelten Inhalte voll verantwortlich. Bauscout übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

  5. Soweit ein Auftraggeber unwahre, beleidigende, wettbewerbswidrige, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte über andere einzustellen versucht, kann er sofort von der Nutzung der Bauscout-Plattform ausgeschlossen werden. Es gilt Ziffer 15. dieser Nutzungsbedingungen.

 

  1. Preise für Leistungen der Nachunternehmer

    1. Der Nachunternehmer legt die Preise für die von ihm angebotenen Leistungen allein fest. Bauscout hat darauf keinen Einfluss.

    2. Jede Partei ist für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen steuerlichen, insbesondere umsatzsteuerlichen Pflichten und Regularien selbst verantwortlich. Sollte Bauscout Anhaltspunkte dafür haben, dass der Auftraggeber seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat Bauscout das Recht, Leistungen aus diesem Vertrag solange zurückzubehalten bis der Auftraggeber die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten in angemessener Weise nachweist. Soweit Bauscout für Steuerschulden, Abgaben, Zinsen und Kosten des Auftraggebers (Steuerschuldner) in Anspruch genommen wird ist Bauscout berechtigt, diese Verbindlichkeiten mit Forderungen des Auftraggebers zu verrechnen.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber ist alleine für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Urheber-, des Marken- und des Telemediengesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, sowie etwaiger berufsrechtlicher Regelungen verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Der Auftraggeber trägt darüber hinaus die alleinige Verantwortung für die Einhaltung seiner gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB).

    2. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Rechtstexte (wie z.B. Auftragsbedingungen, Impressum, Datenschutzerklärung etc.) gegenüber den anderen Nutzern bereitzustellen.

    3. Die vom Auftraggeber verwendeten Rechtstexte, seine Kontaktdaten und seine Umsatzsteuer-ID pflegt dieser über seine Administrationsoberfläche selbst ein und ist verpflichtet, die Angaben stets zu aktualisieren.

 

  1. Verträge zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer

    1. Ein Vertrag über Bauleistungen kommt ausschließlich zwischen einem Auftraggeber und einem oder mehreren Nachunternehmern ggf. unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zustande.

    2. Auftraggeber können ein nicht projektbezogenes Muster-Leistungsverzeichnis in die Bauscout-Plattform einstellen. Nachunternehmer können anhand dieser Muster-Leistungsverzeichnisse Muster-Preislisten für die eigenen Leistungen erstellen. Muster-Preislisten auf Grundlage eines Muster-Leistungsverzeichnisses sind nur vom jeweiligen Nachunternehmer und von Bauscout einsehbar.

    3. Zur Vergabe einzelner Aufträge können Auftraggeber projektbezogene Leistungsverzeichnisse in die Bauscout-Plattform einstellen. Bauscout bepreist auf Grundlage der gemäß Ziffer 10.2. erstellten Muster-Preislisten automatisiert das projektbezogene Leistungsverzeichnis mit einer projektbezogenen Preisliste für jeden Nachunternehmer.

    4. Nach Bepreisung durch Bauscout werden dem Auftraggeber die Gesamtpreise, nicht jedoch die Einzelpreise der teilnehmenden Nachunternehmer angezeigt.

    5. Der Auftraggeber kann eine Anfrage bei Nachunternehmern stellen, Einzelpreise einzusehen.

    6. Nachunternehmer können die automatisch erstellte Preisliste unverändert oder nach Anpassung oder Ergänzung zur Übermittlung an den Auftraggeber freigeben.

    7. Nach Freigabe werden dem Auftraggeber die Einzelpreise des jeweiligen Nachunternehmers angezeigt.

    8. Nähere Hinweise zur Funktionsweise, den Services und Funktionalitäten finden Sie hier: www.bauscout.com.

    9. Die ggf. daran anschließende Vertragsanbahnung, der Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung zu den Bauleistungen findet unmittelbar zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer statt. Der Auftraggeber trägt das Leistungsrisiko des Nachunternehmers, der Nachunternehmer das Bonitätsrisiko des Auftraggebers.

    10. Für die Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung über die erbrachten Bauleistungen ist der Nachunternehmer verantwortlich.

 

  1. Vergütung, Prämie, Zahlungsmodalitäten, Verzug

    1. Die Nutzung der Bauscout-Plattform ist für Auftraggeber kostenlos.

    2. Der Auftraggeber erhält für die Bewertung der Leistungen eines Nachunternehmers im Rahmen eines Projektes nach Abschluss eines Auftrags eine Prämie.

    3. Bezugsgröße für die Höhe der Prämie ist der Gesamtauftragswert (brutto) pro Auftrag. Die Höhe der Prämie beträgt 1 % des Gesamtauftragswerts.

    4. Die Prämie wird einen Monat nach Freigabe der Bewertung durch Bauscout fällig.

    5. Sofern dem Auftraggeber die Entgegennahme von Prämien berufsrechtlich oder aufgrund anderer Rechtsnormen nicht gestattet ist, entsteht der Anspruch auf Auszahlung einer Prämie nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bauscout im Rahmen der Registrierung hierauf hinzuweisen.

    6. Gegen Forderungen von Bauscout kann der Auftraggeber nur mit gleichartigen, auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden, unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

  1. Mängelansprüche

    1. Sind die von Bauscout nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Bauscout innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen.

    2. Bauscout ist in Fällen höherer Gewalt von ihrer Leistungspflicht befreit. Fälle höherer Gewalt sind solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Kriege, Pandemien oder Epidemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Netzknoten anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

    3. Bauscout führt keine Überprüfung der Identität der der auf der Bauscout-Plattform registrierten Nutzer und der Angaben in den Nutzeraccounts durch. Bauscout leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Nutzer jeweils um die Person handelt, für die sich der jeweilige Nutzer ausgibt.

    4. Mängelansprüche des Auftraggebers gegen Bauscout verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

  1. Freistellung

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bauscout von allen Kosten, Ansprüchen und Nachteilen freizustellen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte des Auftraggebers oder wegen einer Gesetzesverletzung des Auftraggebers gegenüber Bauscout geltend machen.

    2. Der Auftraggeber ist daneben verpflichtet Bauscout sämtliche durch die Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich anfallender Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Auftraggeber zu vertreten ist.

 

  1. Haftung von Bauscout

    1. Bauscout haftet im Rahmen dieses Vertrags nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Bauscout unbeschränkt.

  2. Für Schäden aus der Nichteinhaltung etwaiger schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang des Vermögensinteresses des Auftraggebers, das von dem Zweck der Garantie gedeckt und für Bauscout bei ihrer Abgabe erkennbar war.

  3. In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet Bauscout nicht. Bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut, ist die Haftung von Bauscout für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung in der Regel EUR 1.000,00 nicht übersteigt.

  1. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen (z.B. gem. § 44a TKG), die zu Gunsten von Bauscout von vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

  2. Eine weitergehende Haftung von Bauscout besteht nicht. Für mietvertragliche Leistungen von Bauscout wird insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen.

  3. Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von Bauscout ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Bauscout, insbesondere von Mitarbeitern.

 

  1. Laufzeit, Sperrung des Zugangs, Kündigung

    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

    2. Bauscout kann den Zugang des Auftraggebers zu der Bauscout-Plattform insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Auftraggeber gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat, oder wenn Bauscout ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigt.

    3. Im Falle der vorübergehenden Sperrung wird die Zugangsberechtigung des Auftraggebers gesperrt und der Auftraggeber hierüber per E-Mail benachrichtigt. Nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigem Wegfall des Sperrgrundes wird die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Auftraggeber wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Bauscout insbesondere zu,

  1. wenn der Auftraggeber wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verletzt oder seinen Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den wesentlichen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen im vorgenannten Sinne gehören insbesondere die Verpflichtung, die Bauscout-Plattform nur im vertraglich und gesetzlich erlaubten Rahmen zu nutzen, die Verpflichtung, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen und die Verpflichtung keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen;

  2. wenn sich der Auftraggeber länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

  3. wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche durch Rücknahme beseitigt wird.

  1. Nach der außerordentlichen Kündigung durch Bauscout wird der Account des Auftraggebers dauerhaft gesperrt. Der Auftraggeber ist dann von der Teilnahme an der Bauscout-Plattform dauerhaft ausgeschlossen und darf sich nicht erneut auf der Bauscout-Plattform anmelden.

  2. Bauscout ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen des Vertrags vom Auftraggeber übermittelten und eingestellten Daten unwiederbringlich zu löschen. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regelungen zum Datenschutz.

 

  1. Vertraulichkeit

    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Durchführung der Teilnahme an der Bauscout-Plattform ausgetauschten vertraulichen Informationen, striktes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags an die andere Partei („empfangende Partei“) übermittelt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus ihrem Inhalt oder den Umständen der Übermittlung ergibt, dass diese vertraulich zu behandeln sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

    2. Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die im Hinblick auf die Durchführung dieser Vereinbarung zwingend Kenntnis von den jeweiligen Informationen haben müssen und die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darüber hinaus ist eine Weitergabe von vertraulichen Informationen durch die Parteien an mit einer Partei im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen insoweit erlaubt, als diese Weitergabe zur Erfüllung konzerninterner revisions- und Prüfpflichten erforderlich ist.

    3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen,

      1. die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren, ohne dass ein Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt;

      2. die aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.

    4. Die Geheimhaltungspflicht gilt über den Zeitraum der Teilnahme an der Bauscout-Plattform hinaus für eine Dauer von drei (3) Jahren.

    5. Mit Beendigung der Teilnahme an der Bauscout-Plattform sind die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei zurückzugeben oder, soweit eine Rückgabe aus technischen Gründen nicht möglich ist, zu vernichten.

 

  1. Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber

    1. Die sich aus der Teilnahme des Auftraggebers an der Bauscout-Plattform sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von Bauscout nur verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.

    2. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise abrufbar unter www.bauscout.com.

 

  1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, von Diensten, Preisänderungen

    1. Bauscout behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern.

    2. Bauscout ist außerdem jederzeit zur Änderung seiner Dienstleistungen berechtigt, wenn

  1. dies erforderlich ist, weil für die Erbringung der Leistung erforderliche Vorleistungen nicht mehr oder nicht mehr zu angemessenen Konditionen zur Verfügung stehen;

  2. es sich lediglich um geringfügige Änderungen der bereitgestellten Dienste handelt;

  3. Änderungen für den Auftraggeber vorteilhaft sind oder

  4. Änderungen den marktüblichen Gegebenheiten für vergleichbare Leistungen entsprechen.

  1. Bauscout wird den Auftraggeber mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten einer Änderung der Nutzungsbedingungen oder einer Dienständerung in Kenntnis setzen. Jegliche Änderungsanzeigen werden per E-Mail an den Auftraggeber versandt und außerdem über die Administrationsoberfläche mitgeteilt. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Übt der Auftraggeber sein Widerspruchsrecht aus, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen schriftlich zu kündigen. Kündigt keine der Parteien, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

  2. Bauscout hat das Recht, seine Preise anzupassen. Bauscout wird Preisänderungen so rechtzeitig ankündigen, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vor Inkrafttreten der neuen Preise ordentlich kündigen kann. Sofern der Auftraggeber nach Mitteilung der neuen Preise nicht kündigt und Leistungen von Bauscout nach Inkrafttreten weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für die Vertragsparteien verbindlich.

  3. In jeder Änderungsmitteilung wird Bauscout den Auftraggeber auf die Folgen der Änderung und sein Widerspruchs- und /oder Kündigungsrecht gesondert hinweisen.

 

  1. Schlussbestimmungen

    1. Individuelle Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail nicht gewahrt.

    2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Bauscout. Bauscout ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

    4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Plattform Bauscout für Nachunternehmen

(Stand: Juni 2022)

 

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung für die Teilnahme von Bau- und Handwerksunternehmen in ihrer Eigenschaft als Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB („Nachunternehmer“) an der unter www.bauscout.com angebotenen digitalen Plattform „Bauscout-Plattform“ der Bauscout GmbH, („Bauscout“).

    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nachunternehmers werden, selbst bei Kenntnis von Bauscout, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    3. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen haben gelten für die gesamte Vertragsbeziehung diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

  1. Diensteangebot

    1. Die Bauscout-Plattform ist eine digitale Plattform, über die Auftraggeber von Bauleistungen wie bspw. Generalunternehmer und Architekturbüros („Auftraggeber“) Angebote für einzelne oder mehrere Bau-, Werk- und Dienstleistungen („Bauleistungen“) zu Bauprojekten von Nachunternehmer einholen und Aufträge vergeben können („Auftrag“). Die Bauscout-Plattform wird als sog. Cloud-Dienst auf einer zentralen IT-Infrastruktur mit einer zentralen Datenbank betrieben, auf die Auftraggeber und Nachunternehmer Zugriff über das Internet erhalten.

    2. Auftraggeber haben die Möglichkeit Verzeichnisse über erforderliche Teilleistungen einer im Rahmen eines Bauprojektes zu erbringenden Gesamtleistung („Leistungsverzeichnis“) in die Bauscout-Plattform einzustellen.

    3. Nach Vertragsschluss gemäß dieser Nutzungsbedingungen können Nachunternehmer Leistungsverzeichnisses für ihre Gewerke um Preise und ggf. weitere Konditionen für einzelne Bauleistungen ergänzen („Preisliste“) und dem Auftraggeber die Leistungserbringung zu diesen Konditionen anbieten.

    4. Bauscout tritt auf der Plattform weder als Auftraggeber noch als Nachunternehmer auf, sondern stellt als technischer Dienstleister lediglich die Bauscout-Plattform zur Verfügung. Bauscout ist an einer vertraglichen Beziehung zwischen einem Auftraggeber und dem Nachunternehmer weder als Partei noch als Vertreter beteiligt. Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem Nachunternehmer werden zwischen diesen angebahnt, geschlossen und erfüllt.

    5. Bauscout bietet den Auftraggebern und Nachunternehmern eine Administrationsoberfläche zur Verwaltung der eigenen Leistungsverzeichnisse und Aufträge sowie zur Erstellung und Pflege von Inhalten.

 

  1. Teilnahme an der Bauscout-Plattform

    1. Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf Deutschland, Österreich sowie die deutsch-sprachigen Gebiete der Schweiz.

    2. Zur Teilnahme an der Bauscout-Plattform registriert sich der Nachunternehmer elektronisch über die Plattform als Nutzer. Der Nachunternehmer hat die im Registrierungsprozess geforderten Zugangsdaten (Firmenname, E-Mail-Adresse, Homepage, Ansprechpartner, Telefonnummer, PLZ, Straße, Ort, Homepage, Auftragsumfeld, Anzahl Mitarbeiter, Gewerke, USt.-ID Nr.) zu wählen und Angaben zu machen; Pflichtfelder sind mit einem „*“ versehen. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, diese vollständig und korrekt anzugeben. Bauscout ist berechtigt, für bestimmte Angaben Nachweise zu verlangen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung ist die Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen. Mit der Registrierung als Nutzer legt Bauscout für den Nachunternehmer eine Administrationsoberfläche an und verknüpft diese mit seinem Nutzeraccount.

    3. Nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprozesses erfolgt die Freischaltung des Nachunternehmer-Accounts. Der Vertragsschluss erfolgt mit Freischaltung. Ab Freischaltung ist der Nachunternehmer zur Nutzung der Bauscout-Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt.

    4. Der Nachunternehmer erhält einen Hauptuser-Account. Volljährige Mitarbeiter des Nachunternehmers können als Subuser-Accounts unter diesem Hauptuser-Account vom Auftraggeber angelegt werden. Der Nachunternehmer haftet für das Verhalten seiner Subuser wie für eigenes Verhalten.

    5. Der Nachunternehmer ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, seine Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und etwaige Veränderungen unverzüglich in seinem Account selbst zu korrigieren. Entstehen durch fehlerhaftete Angaben Kosten, ist der Nachunternehmer verpflichtet Bauscout diese Kosten zu ersetzen.

    6. Die Registrierung eines Zweitaccounts ist nicht gestattet und berechtigt Bauscout zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 15.4. Nutzer dürfen sich nicht als Auftraggeber und zugleich Nachunternehmer registrieren. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz.

 

  1. Verantwortung für die Zugangsdaten

    1. Die Zugangsdaten einschließlich des Passworts sind vom Nachunternehmer geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.

    2. Es liegt in der Verantwortung des Nachunternehmers sicher zu stellen, dass sein Zugang zu der Bauscout-Plattform und zu seiner Administrationsoberfläche ausschließlich durch den Nachunternehmer bzw. durch von ihm bevollmächtigte Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist Bauscout unverzüglich zu informieren. Der Nachunternehmer ist vollumfänglich für jede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter seinen Zugangsdaten ausgeführt wird, verantwortlich.

 

  1. Technische Voraussetzungen

Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nachunternehmers zur vertragsgemäßen Nutzung der Bauscout-Plattform notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware, Web-Browser und Internetzugang) ist der Nachunternehmer selbst verantwortlich. Bauscout schuldet diesbezüglich keine Beratung.

 

  1. Nutzungsrecht an verfügbaren Inhalten

    1. Die auf der Bauscout-Plattform verfügbaren Inhalte sind überwiegend geschützt durch das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht oder durch sonstige Schutzrechte und stehen jeweils im Eigentum von Bauscout oder von sonstigen Dritten, welche die jeweiligen Inhalte zur Verfügung gestellt haben. Die Zusammenstellung der Inhalte als Solche ist ggf. geschützt als Datenbank oder Datenbankwerk i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG.

    2. Im Rahmen des Vertrags räumt Bauscout dem Nachunternehmer das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht – ohne das Recht zur Unterlizensierung – ein, die zugänglich gemachten Inhalte soweit für die Vertragsdurchführung notwendig und durch den Vertragszweck beschränkt zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt. Als Missbrauch gilt insbesondere das vollständige oder teilweise automatisierte Auslesen der Inhalte der Bauscout-Plattform oder das Kopieren und das Zugänglichmachen der Inhalte auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um eigene Inhalte des Nachunternehmers.

    3. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der Überschreitung der in Ziffer 6.2 dieser Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte verpflichtet sich der Nachunternehmer an Bauscout eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

  1. Einstellen von eigenen Inhalten

    1. Der Nachunternehmer gewährleistet, dass von ihm übermittelte Informationen, insbesondere Preislisten, sämtlichen einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

    2. Der Nachunternehmer versichert gegenüber Bauscout, dass er alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Bauscout-Plattform eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Bauscout-Plattform einzustellen und die nachfolgenden Nutzung- und Verwertungsrechte zu gewähren. Dies gilt insbesondere für fremde Urheber-, Marken- oder Patentrechte sowie gewerbliche und/oder wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Nachunternehmer verpflichtet sich im Übrigen, keine Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen.

    3. Mit der Übermittlung von Inhalten räumt der Nachunternehmer Bauscout jeweils das nicht-ausschließliche, unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die übermittelten Inhalte online und offline zu verwerten, insbesondere die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht

  • zur Speicherung der Inhalte auf den Servern von Bauscout oder einem von Bauscout beauftragten Dienstleister sowie sonstigen beliebigen Speichermedien sowie deren Verbreitung und Veröffentlichung, insbesondere deren öffentliche Zugänglichmachung (z.B. durch Anzeige der Inhalte auf der Bauscout-Plattform),

  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und die Inhalte mit anderen Inhalten und anderen Werbemitteln zu verbinden,

  • zur Einräumung von – auch entgeltlichen – Nutzungsrechten gegenüber Dritten an diesen Inhalten.

  1. Die vorstehende Einräumung des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung oder zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber Dritten gilt nicht hinsichtlich solcher Informationen, die durch den Nachunternehmer erkennbar nicht zur allgemeinen Veröffentlichung auf der Bauscout-Plattform eingestellt wurden.

  2. Soweit Bauscout ausdrücklich die Möglichkeit anbietet, übermittelte Inhalte wieder von der Bauscout-Plattform zu entfernen, erlischt das vorstehend eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrecht mit Löschung des Inhalts. Bauscout bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren.

  3. Leistungen und Angebote eines Nachunternehmers dürfen durch Formulierung, Inhalt, visuelle Darstellung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.

  4. Der Nachunternehmer ist für die Korrektheit der von ihm übermittelten Inhalte voll verantwortlich. Bauscout übernimmt keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

  5. Soweit ein Nachunternehmer unwahre, beleidigende, wettbewerbswidrige, strafbare oder sonst rechtswidrige Inhalte über andere einzustellen versucht, kann er sofort von der Nutzung der Bauscout-Plattform ausgeschlossen werden. Es gilt Ziffer 15. dieser Nutzungsbedingungen.

 

  1. Preise für Leistungen der Nachunternehmer

    1. Der Nachunternehmer legt die Preise für die von ihm angebotenen Leistungen allein fest. Bauscout hat darauf keinen Einfluss.

    2. Jede Partei ist für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen steuerlichen, insbesondere umsatzsteuerlichen Pflichten und Regularien selbst verantwortlich. Sollte Bauscout Anhaltspunkte dafür haben, dass der Nachunternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat Bauscout das Recht, Leistungen aus diesem Vertrag solange zurückzubehalten bis der Nachunternehmer die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten in angemessener Weise nachweist. Soweit Bauscout für Steuerschulden, Abgaben, Zinsen und Kosten des Nachunternehmers (Steuerschuldner) in Anspruch genommen wird ist Bauscout berechtigt, diese Verbindlichkeiten mit Forderungen des Nachunternehmers zu verrechnen.

 

  1. Pflichten des Nachunternehmers

    1. Der Nachunternehmer ist alleine für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Urheber-, des Marken- und des Telemediengesetzes, des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, sowie etwaiger berufsrechtlicher Regelungen verantwortlich. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, richtige und wahrheitsgemäße Preisangaben zu machen. Der Nachunternehmer trägt darüber hinaus die alleinige Verantwortung für die Einhaltung seiner gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i BGB).

    2. Der Nachunternehmer hat alle erforderlichen Rechtstexte (wie z.B. Impressum, Datenschutzerklärung etc.) gegenüber den anderen Nutzern bereitzustellen.

    3. Die vom Nachunternehmer verwendeten Rechtstexte, seine Kontaktdaten und seine Umsatzsteuer-ID pflegt dieser über seine Administrationsoberfläche selbst ein und ist verpflichtet, die Angaben stets zu aktualisieren.

 

  1. Verträge zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer

    1. Ein Vertrag über Bauleistungen kommt ausschließlich zwischen einem Auftraggeber und einem oder mehreren Nachunternehmern ggf. unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zustande.

    2. Auftraggeber können ein nicht projektbezogenes Muster-Leistungsverzeichnis in die Bauscout-Plattform einstellen. Nachunternehmer können anhand dieser Muster-Leistungsverzeichnisse Muster-Preislisten für die eigenen Leistungen erstellen. Muster-Preislisten auf Grundlage eines Muster-Leistungsverzeichnisses sind nur vom jeweiligen Nachunternehmer und von Bauscout einsehbar.

    3. Zur Vergabe einzelner Aufträge können Auftraggeber projektbezogene Leistungsverzeichnisse in die Bauscout-Plattform einstellen. Bauscout bepreist auf Grundlage der gemäß Ziffer 10.2. erstellten Muster-Preislisten automatisiert das projektbezogene Leistungsverzeichnis mit einer projektbezogenen Preisliste für jeden Nachunternehmer.

    4. Nach Bepreisung durch Bauscout werden dem Auftraggeber die Gesamtpreise, nicht jedoch die Einzelpreise der teilnehmenden Nachunternehmer angezeigt.

    5. Der Auftraggeber kann eine Anfrage bei Nachunternehmern stellen, Einzelpreise einzusehen.

    6. Nachunternehmer können die automatisch erstellte Preisliste unverändert oder nach Anpassung oder Ergänzung zur Übermittlung an den Auftraggeber freigeben.

    7. Nach Freigabe werden dem Auftraggeber die Einzelpreise des jeweiligen Nachunternehmers angezeigt.

    8. Nähere Hinweise zur Funktionsweise, den Services und Funktionalitäten finden Sie hier: www.bauscout.com

    9. Die ggf. daran anschließende Vertragsanbahnung, der Vertragsschluss und die Vertragsdurchführung zu den Bauleistungen findet unmittelbar zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer statt. Der Auftraggeber trägt das Leistungsrisiko des Nachunternehmers, der Nachunternehmer das Bonitätsrisiko des Auftraggebers.

    10. Für die Stellung einer ordnungsgemäßen Rechnung über die erbrachten Bau-leistungen ist der Nachunternehmer verantwortlich.

 

  1. Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Verzug

    1. Bauscout erhält ihre Leistungen eine Vergütung in Form einer Provision für jeden über die Bauscout-Plattform vermittelten Auftrag. Die Provision fällt für jeden nach Kenntnisnahme eines Leistungsverzeichnisses über die Bauscout-Plattform geschlossenen Vertrag an. Die Provision entsteht auch, wenn der der Auftraggeber mit dem Nachunternehmer oder umgekehrt außerhalb der Bauscout-Plattform in Kontakt getreten sein sollte und ein Vertragsschluss über Leistungen eines auf der Bauscout-Plattform eingestellten Leistungsverzeichnisses zustande kam. Ebenso entsteht die Provision, wenn ein Leistungsverzeichnis seitens Bauscout außerhalb der Bauscout-Plattform an den Nachunternehmer oder einen Auftraggeber übermittelt wurde und es infolgedessen zu einem Vertragsschluss kam. Im Übrigen lässt ein sonstiger Vertragsschluss außerhalb der Bauscout-Plattform den Anspruch nicht entfallen.

    2. Bezugsgröße für die Höhe der Provision ist der Gesamtauftragswert (brutto) pro Auftrag. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Vergütungsmodell und den Provisionssätzen der jeweils aktuellen Preisliste von Bauscout. Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer wirken sich nicht auf die Höhe des Gesamtauftragswertes aus.

    3. Der Ausfall einer Forderung des Nachunternehmers gegen den Auftraggeber lässt den Provisionsanspruch von Bauscout unberührt.

    4. Soweit nicht abweichend vereinbart stellt Bauscout dem Nachunternehmer die vertraglich geschuldete Provision jeweils monatlich nachträglich in Rechnung. Die Abrechnung kann auch auf elektronischem Wege durch Übersendung der Rechnung per E-Mail erfolgen.

    5. Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

    6. Der Nachunternehmer gerät in Zahlungsverzug sofern ein fälliger Netto-Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Eintritt der Fälligkeit beglichen wird. Bauscout ist bei Verzug des Nachunternehmers berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Drüber hinaus ist Bauscout bei Zahlungsverzug des Nachunternehmers berechtigt, die eigene Leistung zurückzuhalten sowie die Inhalte und den Zugang des Nachunternehmers zu sperren.

    7. Gegen Forderungen von Bauscout kann der Nachunternehmer nur mit gleichartigen, auf demselben Vertragsverhältnis beruhenden, unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

  1. Mängelansprüche

    1. Sind die von Bauscout nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Bauscout innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen.

    2. Bauscout ist in Fällen höherer Gewalt von ihrer Leistungspflicht befreit. Fälle höherer Gewalt sind solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Kriege, Pandemien oder Epidemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Netzknoten anderer Betreiber, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.

    3. Bauscout führt keine Überprüfung der Identität der der auf der Bauscout-Plattform registrierten Nutzer und der Angaben in den Nutzeraccounts durch. Bauscout leistet daher keine Gewähr dafür, dass es sich bei jedem Nutzer jeweils um die Person handelt, für die sich der jeweilige Nutzer ausgibt.

    4. Mängelansprüche des Nachunternehmers gegen Bauscout verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

  1. Freistellung

    1. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, Bauscout von allen Kosten, Ansprüchen und Nachteilen freizustellen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch Inhalte des Nachunternehmers oder wegen einer Gesetzesverletzung des Nachunternehmers gegenüber Bauscout geltend machen.

    2. Der Nachunternehmer ist daneben verpflichtet Bauscout sämtliche durch die Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich anfallender Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Nachunternehmer zu vertreten ist.

 

  1. Haftung von Bauscout

    1. Bauscout haftet im Rahmen dieses Vertrags nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  1. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet Bauscout unbeschränkt.

  2. Für Schäden aus der Nichteinhaltung etwaiger schriftlich abgegebener Garantien in dem Umfang des Vermögensinteresses des Nachunternehmers, das von dem Zweck der Garantie gedeckt und für Bauscout bei ihrer Abgabe erkennbar war.

  3. In den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet Bauscout nicht. Bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut, ist die Haftung von Bauscout für einfach fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarung in der Regel EUR 1.000,00 nicht übersteigt.

  1. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung. Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen (z.B. gem. § 44a TKG), die zu Gunsten von Bauscout von vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

  2. Eine weitergehende Haftung von Bauscout besteht nicht. Für mietvertragliche Leistungen von Bauscout wird insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen.

  3. Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von Bauscout ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Bauscout, insbesondere von Mitarbeitern.

 

  1. Laufzeit, Sperrung des Zugangs, Kündigung

    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

    2. Bauscout kann den Zugang des Nachunternehmers zu der Bauscout-Plattform insgesamt oder zu einzelnen Teilbereichen sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nachunternehmer gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat, oder wenn Bauscout ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden die berechtigten Interessen des Nachunternehmers angemessen berücksichtigt.

    3. Im Falle der vorübergehenden Sperrung wird die Zugangsberechtigung des Nachunternehmers gesperrt und der Nachunternehmer hierüber per E-Mail benachrichtigt. Nach Ablauf der Sperrzeit oder dem endgültigem Wegfall des Sperrgrundes wird die Zugangsberechtigung reaktiviert und der Nachunternehmer wird hierüber per E-Mail benachrichtigt.

    4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Bauscout insbesondere zu,

  1. wenn der Nachunternehmer wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verletzt oder seinen Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den wesentlichen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen im vorgenannten Sinne gehören insbesondere die Verpflichtung, die Bauscout-Plattform nur im vertraglich und gesetzlich erlaubten Rahmen zu nutzen, die Verpflichtung, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen und die Verpflichtung keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen;

  2. wenn sich der Nachunternehmer länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

  3. wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nachunternehmers eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt und der Antrag nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche durch Rücknahme beseitigt wird.

  1. Nach der außerordentlichen Kündigung durch Bauscout wird der Account des Nachunternehmers dauerhaft gesperrt. Der Nachunternehmer ist dann von der Teilnahme an der Bauscout-Plattform dauerhaft ausgeschlossen und darf sich nicht erneut auf der Bauscout-Plattform anmelden.

  2. Bauscout ist berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen des Vertrags vom Nachunternehmer übermittelten und eingestellten Daten unwiederbringlich zu löschen. Für personenbezogene Daten gelten vorrangig die Regelungen zum Datenschutz.

 

  1. Vertraulichkeit

    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Durchführung der Teilnahme an der Bauscout-Plattform ausgetauschten vertraulichen Informationen, striktes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags an die andere Partei („empfangende Partei“) übermittelt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus ihrem Inhalt oder den Umständen der Übermittlung ergibt, dass diese vertraulich zu behandeln sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

    2. Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die im Hinblick auf die Durchführung dieser Vereinbarung zwingend Kenntnis von den jeweiligen Informationen haben müssen und die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Darüber hinaus ist eine Weitergabe von vertraulichen Informationen durch die Parteien an mit einer Partei im Sinne der §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen insoweit erlaubt, als diese Weitergabe zur Erfüllung konzerninterner revisions- und Prüfpflichten erforderlich ist.

    3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen,

      1. die der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Offenbarung durch die offenbarende Partei bekannt waren, ohne dass ein Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung vorliegt;

      2. die aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung offenzulegen sind.

    4. Die Geheimhaltungspflicht gilt über den Zeitraum der Teilnahme an der Bauscout-Plattform hinaus für eine Dauer von drei (3) Jahren.

    5. Mit Beendigung des der Teilnahme an der Bauscout-Plattform sind die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei zurückzugeben oder, soweit eine Rückgabe aus technischen Gründen nicht möglich ist, zu vernichten.

 

  1. Datenschutz gegenüber dem Nachunternehmer

    1. Die sich aus der Teilnahme des Nachunternehmers an der Bauscout-Plattform sowie aus der Nutzung der verfügbaren Dienste ergebenden personenbezogenen Daten werden von Bauscout nur verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist.

    2. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise abrufbar unter [●].

 

  1. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, von Diensten, Preisänderungen

    1. Bauscout behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern.

    2. Bauscout ist außerdem jederzeit zur Änderung seiner Dienstleistungen berechtigt, wenn

  1. dies erforderlich ist, weil für die Erbringung der Leistung erforderliche Vorleistungen nicht mehr oder nicht mehr zu angemessenen Konditionen zur Verfügung stehen;

  2. es sich lediglich um geringfügige Änderungen der bereitgestellten Dienste handelt;

  3. Änderungen für den Nachunternehmer vorteilhaft sind oder

  4. Änderungen den marktüblichen Gegebenheiten für vergleichbare Leistungen entsprechen.

  1. Bauscout wird den Nachunternehmer mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten einer Änderung der Nutzungsbedingungen oder einer Dienständerung in Kenntnis setzen. Jegliche Änderungsanzeigen werden per E-Mail an den Nachunternehmer versandt und außerdem über die Administrationsoberfläche mitgeteilt. Sofern der Nachunternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widerspricht und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzt, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Übt der Nachunternehmer sein Widerspruchsrecht aus, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen schriftlich zu kündigen. Kündigt keine der Parteien, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

  2. Bauscout hat das Recht, seine Preise anzupassen. Bauscout wird Preisänderungen so rechtzeitig ankündigen, dass der Nachunternehmer das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vor Inkrafttreten der neuen Preise ordentlich kündigen kann. Sofern der Nachunternehmer nach Mitteilung der neuen Preise nicht kündigt und Leistungen von Bauscout nach Inkrafttreten weiter in Anspruch nimmt, wird die Preisänderung für die Vertragsparteien verbindlich.

  3. In jeder Änderungsmitteilung wird Bauscout den Nachunternehmer auf die Folgen der Änderung und sein Widerspruchs- und /oder Kündigungsrecht gesondert hinweisen.

 

  1. Schlussbestimmungen

    1. Individuelle Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail nicht gewahrt.

    2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Bauscout. Bauscout ist auch berechtigt, am Sitz des Nachunternehmers zu klagen.

    4. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

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